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   OLG Naumburg, 18.11.1999 - 8 WF 300/99   

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https://dejure.org/1999,7594
OLG Naumburg, 18.11.1999 - 8 WF 300/99 (https://dejure.org/1999,7594)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.11.1999 - 8 WF 300/99 (https://dejure.org/1999,7594)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. November 1999 - 8 WF 300/99 (https://dejure.org/1999,7594)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 569
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Naumburg, 25.02.2002 - 8 UF 31/02

    Unverschuldete Fristversäumung eines Rechtsmittels bei fehlerhafter

    Die Beschwerde der Antragstellerin ist nach § 621 e Abs. 1 ZPO statthaft, weil es sich bei der Ersetzung der Zustimmung des Vaters zur Namenserteilung um eine Familiensache handelt und § 64 Abs. 3 S. 1 FGG bestimmt, dass in Angelegenheiten, die vor das Familiengericht gehören, die Vorschriften des 2. und 3. Abschnittes des 6. Buches der ZPO gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.1999 Akz. XII ZB 139/99; Senatsbeschluss vom 18.11.1999 Akz. 8 WF 300/99).

    Dabei ist es unerheblich, ob die Ersetzung der Zustimmung dem Wohl des Kindes lediglich dienen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 18.11.1999 Akz. 8 WF 300/99).

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Die unrichtige Rechtsmittelbelehrung rechtfertigt die Wiedereinsetzung (vgl. OLG Celle FamRZ 1999, 1374; OLG Naumburg FamRZ 2001, 569).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

    Die hinsichtlich der Befristung unvollständige und damit unrichtige Rechtsmittelbelehrung rechtfertigt die Wiedereinsetzung (vgl. Senatsbeschluss aaO; OLG Celle FamRZ 1999, 1374; OLG Naumburg FamRZ 2001, 569; Keidel/Kahl § 22 Rn. 23).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2000 - 6 UF 184/99

    Voraussetzungen der Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung

    § 1618 Satz 4 BGB setzt vielmehr voraus, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. hierzu: 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 20. August 1999 - 9 UF 44/99; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873; Hanseatisches Oberlandsgericht Bremen, OLGR Bremen 1999, 243; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1999, 512; OLG Köln, FamRZ 1999, 734 und FamRZ 1999, 735; OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 und FamRZ 1999, 1380; OLG Celle, FamRZ 1999, 1374, 1375 und FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden, FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376, OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 1379; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1381; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18. November 1999 - 8 WF 300/99 und 2. Dezember 1999 - 3 U 172/99, juris-Dokumente; Wagenitz, FamRZ 1998, 1551, 1552).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.12.1999 - 3 UF 172/99   

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OLG Naumburg, 02.12.1999 - 3 UF 172/99 (https://dejure.org/1999,12464)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.12.1999 - 3 UF 172/99 (https://dejure.org/1999,12464)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 3 UF 172/99 (https://dejure.org/1999,12464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Namensänderung des Kindes (Einbenennung)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1618 S. 3, 4
    Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 16.05.2001 - 3 UF 58/01

    Einbenennung des Kindes - Kindeswohl - gemeinsame Erörterung - schriftliche

    Dabei müssen die für die Ersetzung sprechenden Gründe in ihrer Gesamtbewertung so schwer wiegend sein, dass sich ihnen ein verständiger, um das Kindeswohl besorgter Elternteil, schwer entziehen kann (OLG Naumburg OLGR 2000, 128).
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